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Vorgehen bei positivem Testergebnis

18. 04. 2021

Liebe Eltern,

 

mit folgendem Text informiert das Gesundheitsamt über das Vorgehen bei einem positiven Corona-Schnelltest-Ergebnis:

 

„[…]ab Montag, 19.04.2021 greift ja das Testkonzept für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Land Brandenburg. Ich denke, es wird eine Herausforderung für alle Beteiligten, aber auch diese werden wir zusammen meistern.

Vom MBJS wurde festgelegt, dass bei einem positiven Test zu Hause, die Erziehungsberechtigten die Schule darüber in Kenntnis setzen müssen. Ebenfalls müssen sich die Erziehungsberechtigten um eine sehr zeitnahe PCR-Testung beim Kinder- oder Hausarzt kümmern. Dieser wiederum ist dazu verpflichtet, eine Meldung an das Gesundheitsamt zu veranlassen.

 

Bitte unterstützen Sie uns als Schule dahingehend, dass Sie die Eltern darauf hinweisen, dass die PCR-Testung beim Kinder- oder Hausarzt stattfindet und KEINE Termine durch das Gesundheitsamt vereinbart werden. Das Gesundheitsamt meldet sich bei den Familien, sollte der PCR-Test positiv sein. Bei positivem, wie auch negativem PCR-Test müssen die Erziehungsberechtigten die Schulen über das Testergebnis informieren.

 Sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich gerne an mich.

 Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Birgit Klaus

Ltd. Medizinische Fachangestellte

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst“

 

Mit freundlichen Grüßen

J. Soeffner

Schulleiterin