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Täglich getestet in die Schule kommen

11. 02. 2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,


hiermit informiere ich Sie, dass ab kommender Woche die Schule nur noch betreten werden darf, wenn
schultäglich eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über
einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem
Testergebnis vorgelegt wird (§ 24 der 2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).
Verpflichtet werden die Schüler/innen, die am Präsenzunterricht oder an Prüfungen mit Präsenzpflicht
teilnehmen wollen, und die in den Schulen Tätigen. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte oder
Genesene, die darüber einen Nachweis führen können (§ 6 Abs. 2 der SARS-CoV-2-
Eindämmungsverordnung). Ungeachtet dessen sind alle Schüler/innen und Beschäftigte in den Schulen,
also auch die Geimpften und Genesenen, für die eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, gebeten, die
vorhandenen Tests für eine unterrichts- bzw. arbeitstägliche (i.d.R. fünfmal pro Woche) Testung zu nutzen.
Die Selbsttests sollen zu Hause durchgeführt werden. Die Schule stellt Ihnen ein Formular zu Verfügung,
mit dem Sie die Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis bescheinigen. (wie gehabt)

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!