Ablauf und Schutzmaßnahmen vom 14.12.-08.01.2021

14. 12. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

wir möchten Sie im Folgenden über die zusätzlichen Schutzmaßnahmen, die vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Kabinetts für das Schulwesen ab dem 14. Dezember 2020 bis zum Beginn der Weihnachtsferien und nach diesen ab dem 04. Januar 2021 gelten werden.

 

Die darüber hinausgehenden schul- und lerngruppenspezifischen Informationen über die

schul- und lerngruppenspezifischen Details der Organisation von Schule und Unterricht erhalten Sie und

Ihre Kinder von den Schulleiter/innen und Lehrkräfte.

 

1. Schul- und Unterrichtsbetrieb in der Zeit vom 14. bis 18. Dezember 2020

 

  • Besuchen Ihre Kinder eine Abschlussklasse, gilt die Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts, damit die Prüfungsvorbereitung so gut wie möglich erfolgen kann. Das betrifft unsere Jahrgangsstufe 10.
  • Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 entscheiden Sie, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Bitte informieren Sie die Schule formlos, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll. Da die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht bestehen bleibt, halten Sie bitte Ihre Kinder in der Zeit, in der sie ansonsten am Unterricht teilnähmen, zum Lernen zu Hause an.

 

2. Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit vom 04. Januar 2021 bis 08. Januar 2021

 

  • Besuchen Ihre Kinder die 10.Klasse, nehmen sie am Präsenzunterricht teil. Die Schulen sind gebeten, alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen zu nutzen, damit der Mindestabstand von 1,5 Meter nach Möglichkeit eingehalten werden kann.
  • Die übrigen Schüler/innen der Grundschulen und der Klassenstufen 7 bis 9 bleiben zu Hause und werden im Distanzunterricht unterrichtet.

 

3. Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 11. Januar 2021

 

In der 1. Kalenderwoche 2021 wird die Landesregierung im Zuge der Abstimmung einer Neufassung der Eindämmungsverordnung aufgrund der Ergebnisse ihrer Analyse des Infektionsgeschehens entscheiden, ob der Präsenzunterricht wieder ausgeweitet werden kann.

 

4. Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

 

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht – mit Ausnahme des Sportunterrichts - wird auf die Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe 1 ausgeweitet.

Eine weitere Ausnahme: Die Schüler/innen der Klasse 1-4 brauchen im Außenbereich der Schule keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Ihnen und Ihren Kindern trotz allem ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2021 wünscht

mit freundlichen Grüßen

 

 

Birgit Rehbein

Stellv. Schulleiterin